Fonds - Depot vor Abgeltungssteuer schützen

Gerade langfristig orientierte Anleger trifft die Abgeltungssteuer besonders hart. Kursgewinne aus Investments, welche länger als zwölf Monate gehalten wurden, waren bisher steuerfrei. Dieses Privileg für Fonds und Aktien fällt 2009.

Die alte Regelung gilt jedoch weiter, wenn die Fondsanteile bis zum Jahresende 2008 erworben wurden. Es kann daher durchaus Sinn machen, die bestehenden Positionen an Aktienfonds in 2008 aufzustocken und weniger aussichtsreiche Assetklassen später nachzukaufen.

Wichtig ist jedoch vor allem, dass der langfristig orientierte Anleger insbesondere auf Fonds setzt, deren Perspektiven auch langfristig Bestand haben. Dazu gehören weder Länderfonds, noch Trendprodukte wie Rohstofffonds, Biotechnologie Fonds oder Neue Energien Fonds.

Am Besten fährt der Anleger vermutlich, wenn er ganz auf aktiv gemanagte Produkte verzichtet. Zahlreiche wissenschaftliche Studien und Publikationen beweisen, nur eine kleine Gruppe aktiver Aktienfonds, deren Zusammensetzung sich ständig ändert, kann den korrekten Vergleichsindex schlagen. Selbst in Börsenkrisen, in denen sich viele Anleger von aktiv gemanagten Fonds einen Vorteil erhoffen liegt die Mehrzahl der Fondsmanager falsch.

In logischer Konsequenz ist es einfacher und vor allem kostengünstiger auf Indexprodukte zu setzen. Hierfür stehen dem Anleger die Instrumente Indexfonds und die börsengehandelten Indexfonds (Exchange Traded Funds) zur Verfügung. Exchange Traded Fonds erwirtschaften die Rendite, die der Markt erzielt, abzüglich recht geringer Gebühren und Tracking Fehler. Lesen Sie, warum Indexing auch nach der Abgeltungssteuer überlegen ist.

Neben der Wahl der richtigen Fonds sollten Anleger auch die Veranlagung von Altverlusten im Hinterkopf behalten. Im Rahmen der Abgeltungssteuer wird die Verlustverrechnung in Zukunft stark eingeschränkt.

So dürfen Altverluste, welche vor 2009 entstanden, nur noch bis 2013 uneingeschränkt mit Veräußerungsgewinnen jeder Art verrechnet werden. Mit Einführung der Abgeltungssteuer dürfen Verluste ab 2009 nur noch in der gleichen Einkommensart verrechnet werden, beispielsweise Gewinne aus Aktiengeschäften mit Verlusten aus Aktiengeschäften. Wer also noch auf Altverlusten sitzt, sollte diese rechtzeitig geltend machen.

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