Abgeltungssteuer und Fonds


Mit der Einführung der Abgeltungssteuer zum 1.1.2009 werden Kapitalerträge einer einheitlichen und pauschalen Besteuerung unterworfen. Dieser unterliegen Zinserträge, Dividenden und in Zukunft auch Kursgewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften von Wertpapieren und Fondsanteilen.

Kursgewinne konnten bisher steuerfrei vereinnahmt werden, wenn die Wertpapiere oder Fondsanteile wenigstens zwölf Monate gehalten wurden. Auch das Halbeinkünfteverfahren entfällt ab 2009. Zeitgleich werden Sparerfreibetrag und Werbungskostenpauschale zum Sparerpauschbetrag zusammengefasst, hohe Werbungskosten wirken sich also nicht mehr steuerbegünstigend aus.

Die Abgeltungssteuer trifft insbesondere jene Anleger besonders hart, die für Ihre Altersvorsorge oder den Vermögensaufbau auf Wertpapiere und Fonds gesetzt haben und weiterhin setzen möchten.

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Informationen wie Sie sich am besten auf die kommende Abgeltungssteuer einstellen und diese eventuell vermeiden oder umgehen können.
Das Online-Depotkonto der DAB bank